Wenn ein Verdacht oder ein Vorfall sexualisierter Gewalt bekannt wird, ist entschlossenes Handeln erforderlich.
Wer sexualisierte Gewalt erlebt hat,
darüber Kenntnis erlangt hat oder
aktuell davon betroffen ist
– dieser Person oder Gemeinde möchten wir Mut machen,, direkt eine E-Mail an anlaufstelle(at)mennoniten.de zu schreiben und sich Unterstützung zu suchen.
Auf diesem Weg werden die sogenannten Verfahrensbegleiterinnen und -begleiter der Anlaufstelle erreicht. Sie leiten die Meldung – mit Einverständnis der betroffenen Person – an die entsprechende Gemeinde oder Einrichtung weiter und unterstützen diese dabei, das Gemeldete zu überprüfen und aufzuarbeiten.
Die Anlaufstelle arbeitet unabhängig und mit Verfahrensbegleiter:innen aus unterschiedlichen Freikirchen. Ein mennonitischer Fall wird immer von einer Person aus einer anderen Freikirche bearbeitet werden, so dass Verschwiegenheit gewahrt bleibt.
Aufgabe und Ziel der Anlaufstelle
1. Erster Kontakt
Der erste Kontakt findet in der Regel per E-Mail statt. Die Koordination der Anlaufstelle nimmt den ersten Kontakt auf und prüft ob eine Gemeinde oder Einrichtung der VEF betroffen ist.
Wenn die Zuständigkeit gegeben ist, wird eine Verfahrensbegleiterin bzw. ein Verfahrensbegleiter zugewiesen, welche Kontakt zu der meldenden Person aufnimmt. Bei Erstkontakt erfolgt zunächst nur eine Terminabsprache für ein persönliches Gespräch vor Ort.
2. Vor-Ort-Gespräch mit der meldenden Person
Zum vereinbarten Termin findet das persönliche Gespräch der Verfahrensbegleitung mit der meldenden Person statt. Die Verfahrensbegleitung nimmt den Vorfall der sexualisierten Gewalt schriftlich auf. Am Ende werden die Notizen gemeinsam überprüft. Es wird besprochen, an wen diese Informationen weitergegeben werden dürfen.
3. Kontakt mit der Gemeinde bzw. Einrichtung
Die Verfahrensbegleitung nimmt gegebenenfalls Kontakt zur Leitung der involvierten Gemeinde bzw. Einrichtung auf, informiert darüber, dass es eine Meldung gab und vereinbart einen Gesprächstermin vor Ort, in dem die Meldung konkret besprochen werden kann.
Zum Schutz der von Grenzverletzungen betroffenen Person werden vor diesem Gesprächstermin vor Ort keine Details zur Meldung weitergegeben. Der Termin findet mit mindestens zwei Personen aus dem Leitungsteam statt.
4. Vor-Ort-Gespräch mit der Gemeinde bzw. Einrichtung
Das Vor-Ort-Gespräch hat folgende Anliegen:
- Offenlegung der Vorwürfe mit Namensnennung.
- Beratung und Vereinbarung der nächsten Schritte
- Klärung, wie Hilfe für die meldende Person aussehen kann
- Im Fall von Kindeswohlgefährdung: Ergreifung von Maßnahmen zur Sicherstellung des Kindesschutzes (z.B. Verbot der Mitarbeit der beschuldigten Person).
- Klärung, ob ein arbeitsrechtliches Verfahren in der Mitgliedskirche einzuleiten ist.
Die Verfahrensbegleitung begleitet die ersten Schritte und unterstützt die Gemeinde oder Einrichtung geeignete Fachberaterinnen und Fachberatern vor Ort für die weitere Bearbeitung / Aufarbeitung der Meldung zu finden.
Sollte die Bereitschaft, mit der Verfahrensbegleitung zusammenzuarbeiten, seitens der Gemeinde bzw. der Einrichtung fehlen, erfolgt ein Bericht an die Kirchenleitung.
5. Abschluss des Verfahrens
Die meldende Person erhält bei Beendung des Verfahrens durch die Anlaufstelle Informationen darüber, welche Schritte gegangen wurden und wie zum Abschluss des Verfahrens der aktuelle Stand ist.